Rechtssichere Zeiterfassung für Handwerksbetriebe von Sage

Neues Modul „Zeiterfassung“ der Handwerker-Software HWP ermöglicht Betrieben den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis von Arbeitszeiten

Mehr Transparenz über die geleisteten Arbeitsstunden

Frankfurt am Main, 1. Februar 2010

Mit den Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Jahr 2009 sind Arbeitgeber u.a. im Baugewerbe sowie im Gebäudereinigerhandwerk zu einem Arbeitszeitnachweis verpflichtet. Mit dem neuen Zusatzmodul „Zeiterfassung” der Handwerkersoftware HWP ermöglicht Sage Software (www.sage.de) Arbeitgebern eine schnelle und einfache Erfassung von Arbeitszeiten sowie den nötigen rechtssicheren Nachweis. Zudem bietet das Modul die automatische Verwaltung und Berechnung von Arbeitszeitkonten. Doppelerfassungen, Zeitüberschneidungen oder fehlende Arbeitsberichte gehören der Vergangenheit an, denn bereits bei der Eingabe weist das System auf mögliche Fehler hin. Die Arbeitszeiten lassen sich bei der Erfassung einem Projekt und einem Kostenträger zuordnen und über die HWP Nachkalkulation dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Ebenso lassen sich die erfassten Arbeitszeiten an ein angeschlossenes Sage Lohnprogramm übergeben und dort weiterverarbeiten. Neben der reinen Datenerfassung bietet das HWP-Zusatzprogramm auch verschiedene Auswertungsmöglichkeiten. Da das Modul die gängigsten Arbeitzeitmodelle enthält, wissen Arbeitgeber auf Knopfdruck, wie viele Überstunden oder Fehlzeiten ein Mitarbeiter angesammelt hat. Das neue Modul adressiert Handwerksunternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und kostet ab 1.290,- Euro.

Bereits heute nutzen Tausende von Handwerkern die kaufmännischen Software-Lösungen von Sage. Im deutschen Mittelstand ist Sage mit mehr als 25 Jahren Erfahrung, 250.000 Kunden und über 1.000 Fachhändlern einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services.

Hintergrund: Zum Arbeitnehmer–Entsendegesetz

Das aktuelle Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist am 24. April 2009 in Kraft getreten und verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen tarifrechtlich geregelter Arbeitsbedingungen. Darunter fallen Bestimmungen zu Lohn, Urlaubsanspruch sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Von dem Gesetz sind u.a. das Baugewerbe, Elektrohandwerk sowie Maler- und Lackiererhandwerk betroffen. Zudem sind Arbeitgeber des Baugewerbes, des Gebäudereinigerhandwerks und der Branche Briefdienstleistungen, die vom Geltungsbereich eines Tarifvertrages erfasst werden, dazu verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen und bei Bedarf nachzuweisen. Bei Verstößen drohen Bußgeldstrafen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bundesfinanzministerium.de

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Über Sage Software

Die Sage Software GmbH ist ein Unternehmen der britischen Sage-Gruppe. Diese ist mit rund 13.400 Mitarbeitern und 6,1 Millionen Kunden weltweit der drittgrößte Anbieter von betriebswirtschaftlicher Software und Services. Die Sage-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2008/2009 einen Umsatz von rund 1,640 Milliarden Euro. Mit über 25 Jahren Erfahrung, 250.000 Kunden und mehr als 1.000 Fachhändlern ist Sage einer der Marktführer für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand. Im Geschäftsjahr 2008/2009 erwirtschaftete Sage in Deutschland einen Umsatz von rund 89,3 Millionen Euro. Das Unternehmen beschäftigt hierzulande etwa 650 Mitarbeiter. Lösungen von Sage sind speziell für die Bedürfnisse lokaler Märkte entwickelt. Sie helfen Kleinunternehmen ebenso wie dem gehobenen Mittelstand dabei, ihr Geschäft erfolgreicher zu führen. Das umfangreiche Portfolio umfasst Lösungen für die Bereiche Warenwirtschaft und Produktion, Finanzbuchhaltung, Geschäftsanalyse, Personalwirtschaft und Kundenmanagement bis hin zu Spezial- und Branchenlösungen. Ein ausgezeichneter Service rundet das Angebot ab.

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